Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Patentrecht

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IHR KREATIVER
SCHAFFENSPROZESS
BEGLEITET MIT JURISTISCHEM
KNOW-HOW.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Personen, die ein geistiges, persönliches Werk geschaffen haben. Das Werk muss hierbei eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, um als Urheberrecht anerkannt zu werden. Hierzu zählen u.a. Bücher, Musikstücke, Kompositionen, Filme, Texte etc. Urheberrechte werden im Vergleich zu Markenrechten nicht registriert, sondern Entstehen mit ihrem Schaffensakt. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, allerdings können Sie Dritten Nutzungsrechte bzw. Lizenzen an Ihrem Werk einräumen. 

Leistungsübersicht Urheberrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Filmrecht

Im Filmbereich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Kollaboration. Die häufigsten aufkommenden Konstellationen sind das Engagement eines Schauspielers/einer Schauspielerin für eine anstehende Kino- oder Fernsehproduktion, die Produktion eines Kino-, Fernsehfilms oder einer Serie sowie die Beauftragung von AutorInnen für den Entwurf eines Exposés, Treatments oder Drehbuchs. In allen genannten Szenarien ist der Abschluss von Verträgen zwingend notwendig.

Leistungsübersicht Filmrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Musikrecht

Eine Marke setzt sich aus einem Wort und der in diesem Zusammenhang angebotenen Ware und / oder Dienstleistung zusammen. Wenn Sie für Ihre Unternehmung ein Logo entworfen haben, kann auch in Kombination mit Ihrem Logo, dem Namen Ihres Unternehmens und Ihrem Waren- bzw. Dienstleistungsangebot eine Marke registriert werden. Welche weiteren Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfüllt werden müssen, eruiere ich gerne mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch.

Leistungsübersicht Markenrecht:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit Ihrer Marke
  • Markenrecherche
  • Anmeldung von IR, Unions- und deutschen Marken
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Markenlizenzverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unrechtmäßiger Verwendung Ihrer Marke

Markenrecht

Eine Marke setzt sich aus einem Wort und der in diesem Zusammenhang angebotenen Ware und / oder Dienstleistung zusammen. Wenn Sie für Ihre Unternehmung ein Logo entworfen haben, kann auch in Kombination mit Ihrem Logo, dem Namen Ihres Unternehmens und Ihrem Waren- bzw. Dienstleistungsangebot eine Marke registriert werden. Welche weiteren Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfüllt werden müssen, eruiere ich gerne mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch.

Leistungsübersicht Markenrecht:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit Ihrer Marke
  • Markenrecherche
  • Anmeldung von IR, Unions- und deutschen Marken
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Markenlizenzverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unrechtmäßiger Verwendung Ihrer Marke

Medienrecht

Im Filmbereich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Kollaboration. Die häufigsten aufkommenden Konstellationen sind das Engagement eines Schauspielers/einer Schauspielerin für eine anstehende Kino- oder Fernsehproduktion, die Produktion eines Kino-, Fernsehfilms oder einer Serie sowie die Beauftragung von AutorInnen für den Entwurf eines Exposés, Treatments oder Drehbuchs. In allen genannten Szenarien ist der Abschluss von Verträgen zwingend notwendig.

Leistungsübersicht Filmrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Wettbewerbsrecht

Im Filmbereich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Kollaboration. Die häufigsten aufkommenden Konstellationen sind das Engagement eines Schauspielers/einer Schauspielerin für eine anstehende Kino- oder Fernsehproduktion, die Produktion eines Kino-, Fernsehfilms oder einer Serie sowie die Beauftragung von AutorInnen für den Entwurf eines Exposés, Treatments oder Drehbuchs. In allen genannten Szenarien ist der Abschluss von Verträgen zwingend notwendig.

Leistungsübersicht Filmrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Designrecht

Im Filmbereich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Kollaboration. Die häufigsten aufkommenden Konstellationen sind das Engagement eines Schauspielers/einer Schauspielerin für eine anstehende Kino- oder Fernsehproduktion, die Produktion eines Kino-, Fernsehfilms oder einer Serie sowie die Beauftragung von AutorInnen für den Entwurf eines Exposés, Treatments oder Drehbuchs. In allen genannten Szenarien ist der Abschluss von Verträgen zwingend notwendig.

Leistungsübersicht Filmrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Patentrecht

Im Filmbereich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Kollaboration. Die häufigsten aufkommenden Konstellationen sind das Engagement eines Schauspielers/einer Schauspielerin für eine anstehende Kino- oder Fernsehproduktion, die Produktion eines Kino-, Fernsehfilms oder einer Serie sowie die Beauftragung von AutorInnen für den Entwurf eines Exposés, Treatments oder Drehbuchs. In allen genannten Szenarien ist der Abschluss von Verträgen zwingend notwendig.

Leistungsübersicht Filmrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Online-Recht

Im Filmbereich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Kollaboration. Die häufigsten aufkommenden Konstellationen sind das Engagement eines Schauspielers/einer Schauspielerin für eine anstehende Kino- oder Fernsehproduktion, die Produktion eines Kino-, Fernsehfilms oder einer Serie sowie die Beauftragung von AutorInnen für den Entwurf eines Exposés, Treatments oder Drehbuchs. In allen genannten Szenarien ist der Abschluss von Verträgen zwingend notwendig.

Leistungsübersicht Filmrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

IHRE PARTNERIN IN 
FRAGEN DES URHEBERRECHTS, MEDIENRECHT ODER DES GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZES

Ingrid Adjoa Yeboah LL.M. Rechtsanwältin Urheberrecht, Medienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Ingrid Adjoa Yeboah, LL.M. Rechtsanwältin & Gründerin von IY.Legal

Auch heute noch schöpfe ich in meiner anwaltlichen Tätigkeit aus diesen Erfahrungen: Ich verfüge über eine fundierte Expertise und mehrjährige juristische Praxiserfahrung im Feld der Unterhaltungsbranche. Als Anwältin für Urheber- und Medienrecht ist mein Schwerpunkt die Vertretung und Beratung von Künstlern, Kreativen, Labels, Verlagen, Start-ups, Agenturen und Online-Unternehmen.

Aufgrund meiner interdisziplinären Kenntnisse weiß ich: Gerade in der Entertainmentbranche ist es essentiell, Sachverhalte nicht ausschließlich juristisch zu betrachten, sondern unternehmerische Aspekte in die Beurteilung einzubeziehen und „quer“ zu denken. Durch diese unkonventionelle und zugleich fundierte Herangehensweise finden Sie in mir eine starke Partnerin, die ihnen dabei hilft, Ihre kreativen Projekte rechtssicher zu verwirklichen.

Die Prüfung, Erstellung, Verhandlung von Verträgen sowie die Gestaltung rechtssicherer AGB und Informationspflichten für Ihre Homepage oder Plattform (DSGVO) gehört genauso zu meinem Angebotsspektrum wie eine kostenbewusste und transparente Umsetzung der von Ihnen gewünschten Leistungen. Im äußersten Fall setze ich Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.

IY.LEGAL
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